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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rainer Michaelis, Filmoffice, TV-und Medienproduktion – Augstenstrasse 74 - 80333 München

1. Geltungsbereich

Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) und Rainer Michaelis (nachfolgend RM genannt) gelten die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn

verbindlich an und verzichtet gleichzeitig auf das Geltendmachen eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch das Schweigen von

RM oder durch dessen Vertragserfüllung Vertragsinnhalt, es sei denn, dass diese vorher von ihm schriftlich akzeptiert worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote von RM sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten als bindend erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch RM vorliegt.

3. Zahlungen, Zahlungsverzug, Preise, Buchungen

3.1 Zahlungen haben spätestens bei Rechnungserhalt und/ oder bei Erhalt des Auftragszieles, ohne Abzug in bar, zu erfolgen, soweit nicht anderes

vereinbart. Die Preise verstehen netto ab Schraudolphstr. 9 in München, zuzüglich MwSt. Fracht, Versicherung, Zoll usw.

3.2 Werden festgebuchte Termine nicht wahrgenommen, werden diese wenigstens zur Hälfte in Rechnung gestellt. Abgesagte bestätigte Aufträge

müssen mit einem Drittel der Summe entgolten werden. Zusätzlich entstandener Aufwand und/ oder Kosten werden auch in Rechnung gestellt.

4. Liefer- und Fertigstellungstermine, Subunternehmer

RM ist bemüht die vom AG gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Vorrausetzungen sind Einhaltung der Zahlungsvereinbarung, ungestörter

Arbeitsablauf, rechtzeitiges und lückenloses Vorlegen der Ausgangsmaterialen, Kopierfreigaben oder sonstige Angaben des AG.

4.2 Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an RM übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder durch höhere Gewalt, oder

andere von RM nicht verschuldete Umstände gestört wird. RM ist berechtigt für die Erfüllung des Auftrages Dritte zu beauftragen (Subunternehmer).

5. Materialaufbewahrung / Haftung und Versicherung / Versand/ Elektronischer Versand/ Medien

5.1 Die Aufbewahrung von an RM übergebenen Video- oder sonstigen Materialen erfolgt für die Dauer der Durchführung des jeweiligen Auftrages

unentgeltlich. Es ist dabei nicht von RM versichert. Es ist Sache des AG diese ausreichend zu versichern. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung

ist nicht Teil der Leistungsverpflichtung von RM. Nach Auftragende ist RM berechtigt das Material nach vorheriger Ankündigung innerhalb

angemessener Frist zu vernichten.

5.2 Sollte bei der Bearbeitung dieser Materialen oder Gegenstände, durch z.B. Stromausfall, technischer Schaden, Bandriss und/ oder sonstige nicht

grob fahrlässige Umstände, diese beschädigt werden, ist RM nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. RM haftet nur für durch ihn oder seine

Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Beschädigung/ Verlust, an der vom Auftraggeber übergebenden Materialen und

Gegenstände und/ oder für ihn erstellten Arbeiten. Eine Haftung für bei Versendung eingetretene Schäden scheidet aus. Ebenso bei Diebstahl oder

Einbruch in die Räumlichkeiten bei RM.

Der AG ist verpflichtet ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Sicherheits- Zweitmaterial zur Verfügung zu halten.

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs von Gegenständen und/ oder Materialen, die der AG RM im Rahmen des Auftrages zur Verfügung stellt und

die RM im Rahmen des Auftrages für den AG hergestellt hat z.B. Auftragsergebnisse, geht mit dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem vorgenante

Gegenstände die Geschäftsräume von RM bzw. seines Subunternehmers verlassen. Erfolgt der Versand auf Wunsch des AG nicht unmittelbar nach

Fertigstellung, so trägt der AG die Gefahr vom Zeitpunkt der Fertigstellung an. Auch in den Räumen von RM. Bei Versand grundsätzlich.

5.4 Ebenso übernimmt RM keinerlei Haftung für Hardware- und Softwarefehler sowie andere Schäden, die durch die Nutzung der Dienstleistungen von

RM oder die Online-Übermittlung von Material entstehen (dies betrifft z.B. Virenbefall und/ oder die Verbreitung von schädlichen Programmen, wie

Würmern. Jegliche Haftung wird ferner ausgeschlossen für Schäden, Forderungen oder Verluste des AG, die aus einer verspäteten, fehlerhaften oder

nicht erfolgten Bearbeitung eines Auftrages resultieren.

6. Gewährleistung des Auftraggebers

Der AG versichert mit Erteilung des Auftrages in Hinblick auf die von RM nach Maßgabe des Auftrages zu erbringenden Leistungen (z.B. Bearbeitung

des Ausgangsmaterials und/ oder darin enthaltene urheberrechtlich geschützte Werke, Verbindung des Ausgangsmaterials mit anderen Werken und/

oder Materialen, die ausschließliche Verarbeitung anderer Werke und/ oder Materialen, etc.), dass er die hierfür erforderlichen Rechte (insbesondere

Urheber- und/ oder Leistungsschutzrechte, Nutzungs- und/ oder Vervielfältigung- Bearbeitungs-rechte, etc.), selbst besitzt, oder von den entsprechend

Berechtigten erworben hat. Dies betrifft auch, die vom AG zur Erfüllung des Auftrages, zur Verfügung gestellten und/ oder im Rahmen des Auftrages

von RM zu verwendeten Materialen und/ oder Werke, /z.B. Film-, Video-, Tonaufnahmen, Bilder, Texte etc, Musik, Schriftwerke etc.).

Dies schließt auch die Rechteeinholung bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften, z.B. GEMA mit ein. Der AG ist zur GEMA-Meldung

verpflichtet. Dies betrifft ebenso z. B. Kopieaufträge und/ oder sonstige Dienstleistungen bzw. Vervielfältigungen.

6.1 Der AG ist dafür verantwortlich, dass durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Verbote

oder Beschränkungen verletze werden. Z.B. Verletzung des Persönlichkeitsschutzes, des Heilmittelwerbegesetzes, das Recht am eigenen Bild u.s.w.

6.2 Der AG wird RM von allen etwaigen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegenüber RM aufgrund der Durchführung des jeweiligen Auftrages und/ oder

nach dessen Fertigstellung geltend machen. Z.B. Ansprüche aus Urheberrechts-, Wettbewerbsrechtlichen-, persönlichkeitsrechtlichen Verletzungen,

Verletzungen des Heilmittelwerbegesetzes etc.

7. Mängelrügen

7.1 Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung des

beanstandeten Material erfolgen. Es gilt eine Frist von fünf Tagen nach Erhalt der Auftragsgegenstände. RM ist nur bei rechtzeitigen und/ oder

berechtigten Mängelrügen im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten verpflichtet, Nachbesserungen vorzunehmen oder Ersatz zu leisten.

7.2 Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung oder Rückabwicklung des

Vertrages. Weitere Ansprüche an RM sind ausgeschlossen ( z.b. Schadensersatzansprüche durch z.B. Folgeschäden u./ oder Weiterverarbeitung etc.)

8. Urheberrechte/ Eigentumsrechte/ Eigenwerbung / Nutzungsrechte etc. von RM

8.1 RM behält sich grundsätzlich für sämtliche im Rahmen seiner Tätigkeit und seiner Person entstehenden Urheber- Leistungsschutzrechte,

Nutzungsrechte usw. vor, Mit folgenden Ausnahmen: Mit Übergabe und vollständiger Vergütung des Arbeitsergebnisses von RM an den AG, erhält der

AG das Recht das Arbeitergebiss ausschließlich zum vorbestimmten Zweck zu nutzen. Jede andere Form der Nutzung und / oder Verarbeitung, (z.B.

Verkauf, Gebrauch in anderen Werken, Verleih, Sublizenzierung etc.), auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Zustimmung von RM und müssen

entsprechen vergütet werden. Dies betrifft auch das Trägermedium (Videoband, DVD usw.) TV- Aufträge, insbesondere Kameraarbeiten sind nur zur

vorbestimmten einmaligen Sendung zulässig. Weitere Ausstrahlungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von RM und müssen entsprechen vergütet

werden. Dies betrifft auch Graphiken, Animationen und/ oder Musik, etc. die RM im Rahmen des Auftrages erstellt und/oder hat erstellen lassen.

8.2 Der Name von RM ist in jeder Form der Nutzung in branchenüblicher Weise zu nennen und aufzuführen.

8.3 RM hat das Recht, sämtliche Arbeitsergebnisse wie fertige Videomaster- Filme, Animationen, Musik, Fotos, Graphiken etc., für sich zu duplizieren

und/ oder zur Eigenwerbung zu nutzen, auch auszugsweise. Sowie Name und/ oder Logo des AG mit einzubinden und/ oder zu zeigen. Dies betrifft

auch nicht verwendete Bilder, die RM gefertigt hat (z.B. von Kameraoriginalen)

8.4 Bei Auftragsproduktionen bei denen RM und/ oder seine Erfüllungsgehilfen gefilmt und/ oder Regie geführt und/ oder diese Aufnahmen zu einem

fertigen Videofilm und/ oder z.B. Animation, selbstständig zusammengesetzt haben, bleiben die Videofilmoriginale Eigentum und im Verbleib von RM.

Sämtliche Rechte an diesen Originalen liegen bei RM. Dies auch Animationen, Graphiken, Fotos, etc. die RM im Rahmen des Auftrages erstellt und/

oder hat erstellen lassen. RM ist berechtigt diese Aufnahmen und/ oder Auftragsergebnisse zu vernichten und/ oder frei und/ oder neu zu bearbeiten,

anderweitig zu nutzen und/ oder zu verkaufen, und/ oder wieder zu verwenden, wie z.B. in Produktionen weiterer Auftraggeber, und/ oder

Eigenproduktionen.

8.5 Alle von RM an den Auftraggeber gelieferten Auftragsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Vorbehaltseigentum von RM.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Miete, Verleih etc. ist gesondert geregelt in jeweiliger Auftragsbestätigung.

9.2 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB und/ oder des auf sie Bezug nehmenden Hauptvertrages nichtig oder unwirksam sein sollten, wird

dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch gültige Bestimmungen zu

ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn des Gesamtvertrages am nächsten kommen. Gleiche gilt im Fall von Vertragslücken.

9.3 Die Aufhebung und Änderungen dieses Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Klausel.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.